Impressum
© Tour Green - Germany 2010
Tour Green e.K. - Golf- & Sportanlagenbau
www.Tourgreen.de
Impressum:
TOURGREEN e.K.
Name und Anschrift:
Tourgreen e.K.
Golfanlagenbau
Grabenstraße 2,
D - 96149 Breitengüßbach/Bayern
GERMANY
Telefon:
0049 (0) 9544 - 98 77 37
Fax:
0049 (0) 9544 - 98 54 767
E-Mail:
info@tourgreen.de
Geschäftsleitung: Bodo Korczynski
Firmensitz: Breitengüßbach/Bayern - GERMANY
Eingetragen beim Amtsgericht Bamberg unter HRA 10812
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE155250300
Inhaltlich verantwortlich: Bodo Korczynski
Unsere Leistungen:
Golfplatzbau - Golfanlagen - Golfplatzplanung - Golfanlagenbau - Golf Rasen - Kunstrasen - Indoor
Golf - Putting Green - Driving Range - Golfplatzaustattungen - Adventure Golf - Spiel Golf - Garten
Grass - Landschaftsbau - Private Greens
Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die
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Unsere AGB
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Tourgreen aufgrund von Onlinebestellungen
über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Tourgreen; dies gilt auch für eine
Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Tourgreen wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich
einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde
das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des
Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2
Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht
zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der
Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich
dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst
lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des
entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende
Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer
übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn
Tourgreen die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen
Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des
Kunden an Tourgreen trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko,
bis zum Eintreffen der Ware bei Tourgreen in Breitengüßbach.
Rechnungen von Tourgreen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 14.
Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von Tourgreen zur Zahlung der
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen
Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes
ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige
Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für
Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit Tourgreen höhere
Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Tourgreen
nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur
erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend
machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt
der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch Tourgreen
beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird
Tourgreen Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses
nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen
Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite
Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Die
Gewährleistung für Mängel bei allen Leistungen ist auf Nachbesserung beschränkt.
Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der
Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen
sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder
falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung
zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund
diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive
Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen).
Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung von Tourgreen oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt
Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den
Kunden im Eigentum von Tourgreen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für
alle Forderungen, die Tourgreen gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen,
nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer
zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange
er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet,
Tourgreen alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem
Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme
zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes
Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer
Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden
Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen
Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der Hersteller.
Tourgreen ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen
personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen
wurden, ist Bamberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die
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