Impressum © Tour Green - Germany 2010 Tour Green e.K. - Golf- & Sportanlagenbau www.Tourgreen.de Impressum: TOURGREEN e.K. Name und Anschrift: Tourgreen e.K. Golfanlagenbau Grabenstraße 2, D - 96149 Breitengüßbach/Bayern GERMANY Telefon: 0049 (0) 9544 - 98 77 37 Fax: 0049 (0) 9544 - 98 54 767 E-Mail: info@tourgreen.de Geschäftsleitung: Bodo Korczynski Firmensitz: Breitengüßbach/Bayern - GERMANY Eingetragen beim Amtsgericht Bamberg unter HRA 10812 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE155250300 Inhaltlich verantwortlich: Bodo Korczynski Unsere Leistungen: Golfplatzbau - Golfanlagen - Golfplatzplanung - Golfanlagenbau - Golf Rasen - Kunstrasen - Indoor Golf - Putting Green - Driving Range - Golfplatzaustattungen - Adventure Golf - Spiel Golf - Garten Grass - Landschaftsbau - Private Greens Hinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir habe auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angezeigten Links. Unsere AGB  Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Tourgreen aufgrund von Onlinebestellungen  über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen  zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der  ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Tourgreen; dies gilt auch für eine  Abbedingung des Schriftformerfordernisses.   Tourgreen wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich  einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde  das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des  Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2  Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht  zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung  vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der  Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich  dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst  lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des  entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende  Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer  übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn  Tourgreen die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen  Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen  innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des  Kunden an Tourgreen trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko,  bis zum Eintreffen der Ware bei Tourgreen in Breitengüßbach.   Rechnungen von Tourgreen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 14.  Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von Tourgreen zur Zahlung der  Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen  Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen  Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes  ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige  Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für  Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit Tourgreen höhere  Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Tourgreen  nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur  erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine  Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten  Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend  machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.   Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und  Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen  feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt  der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch Tourgreen  beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird  Tourgreen Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses  nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen  Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite  Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung  des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Die  Gewährleistung für Mängel bei allen Leistungen ist auf Nachbesserung beschränkt.  Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere  Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der  Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen  sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder  falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung  zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund  diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive  Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen).  Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen Vertragsverletzung von Tourgreen oder eines gesetzlichen Vertreters  oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt  Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.   Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den  Kunden im Eigentum von Tourgreen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für  alle Forderungen, die Tourgreen gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem  Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen,  nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer  zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange  er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen  aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet,  Tourgreen alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem  Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme  zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes  Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer  Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden  Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen  Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der Hersteller.   Tourgreen ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen  personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu  erheben, zu speichern und zu verarbeiten.   Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen  Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der  unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für  Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen  wurden, ist Bamberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.   Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. 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